AGB

I.Zahlung
1.Die Preise für unsere Dienstleistungen sind in einem separaten Vertrag vereinbart.
2.Die Berechnung unserer Dienstleistungen werden im Voraus dem Kunden jeweils am 01. eines Monates
und am 15. eines Monats in Rechnung gestellt.
3.Die Zahlung des Kunden erfolgt umgehend, spätestens 3 Werktagen nach Rechnungszugang.
4.Gegen Ansprüche des Dienstleisters kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

II.Leistungen
1.Der Dienstleister verpflichtet sich den Dienstleistungsumfang der in einem separatem Vertrag vereinbart wurde für die jeweils vereinbarten vertraglaufzeit zu erfüllen.
2.Höhere Gewalt oder beim Dienstleister oder dessen Lieferanten/Kooperationspartner eintretende Betriebsstörungen, die den Dienstleister ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Dienstleistungsumfang zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erfüllen, verändern die genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

III. Inanspruchnahme der Dienstleistung
1.Der Kunde ist verpflichtet, den Dienstleistungsumfang ab dem im Dienstleistungsvertrag vereinbarten
Zeitpunkt zu ermöglichen.
2.Der Kunde verpflichtet sich dem Dienstleister alle Unterlagen, Dokumente, Informationen und Kontaktdaten ab dem vereinbarten Start bis zum letzten Tag des Dienstleistungsvertrags zur Verfügung zu stellen.
3.Hintert der Kunde den Dienstleister seine Leistung zu erfüllen bleibt die im Dienstleistungsvertrag vereinbarte Berechnung und Zahlung davon unberührt.
4.Schadenersatzansprüche sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Kunde einen höheren oder geringeren Schaden nachweist.
5.Ein Rücktritt nach Vertragsschluss ist für beide Vertragspartner nicht möglich. Die Vertragslaufzeit muss erfüllt werden um Planungssicherheit für beide Vertragspartner zu gewährleisten.

IV.Gerichtsstand
1.Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Dienstleisters.
2.Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.